Hausordnung

Diese Hausordnung soll allen Kindern und Erwachsenen in unserer Schule dabei helfen, ein gutes Miteinander zu ermöglichen. Wir schätzen eine Atmosphäre der Offenheit im Umgang miteinander und wollen eine angenehme Lernumgebung schaffen. 

 

Frühdienst 

Wir bieten einen Frühdienst ab 7.15 Uhr an. Dafür ist eine zusätzliche Anmeldung erforderlich. Ein Aufenthalt vor 7.15 Uhr im Schulhaus ist nicht gestattet. Ab 7.30 Uhr ist der Besuch des Frühdienstes nicht mehr erlaubt. Um 7.45 Uhr ist der reguläre Einlass in die Schule. 

 

Unterrichtsbeginn 

Um 7.45 Uhr ist der reguläre Einlass in die Schule. Um 8.00 Uhr beginnt der Schultag (Unterricht). Das pünktliche Erscheinen liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Unterricht und somit Anwesenheitspflicht ist täglich von 8 Uhr bis 15.30 Uhr, am Freitag bis 13.40 Uhr. Die Kinder können nur in Ausnahmefällen (z.B. Arzttermine) vor 15.30 Uhr abgeholt werden. 

 

Entlasszeiten 

In den OVS Klassen kann um 11.45, 12.40, 13.40, 14.35 entlassen werden (je nach Stundenplan). 

 

In den GTVS Klassen endet der Schultag um 15.30 Uhr und die Nachmittagsbetreuung beginnt bei Bedarf um 15.30 Uhr und endet um 17.30. 

Am Freitag kann in den GTVS Klassen bereits um 13.40 und 14.35 entlassen werden. 

 

 Wir haben feste Entlassungszeiten und diese sind einzuhalten. 

Achten Sie auf Pünktlichkeit beim Abholen, da nach der Entlassung die Verantwortung für Ihr Kind bei Ihnen liegt. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, wo Sie vor der Schule stehen. 

 

Entlassung MO – Do 15:30 und FR 13:40, 14:35 und 15:30 

 Bischof Faber Platz 1: MSK, 4d, 3d, 1a, 2c, 3c, 1b, 4a, 4b, 1d, 1c, 3b 

Alseggerstraße 45: VSK, 2a, 2b, 2d, 3a, 4c 

 

Entlassung für alle ab 16:30 Haupteingang Bischof Faber Platz 1 

 

Der Eingangsbereich der Schule ist aus rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen kein Warteraum für Erwachsene. Das bedeutet, dass die Kinder vor der Schule verabschiedet und ebenso erwartet werden müssen. 

 
Achten Sie auf Pünktlichkeit beim Abholen, da nach der Entlassung die Verantwortung für Ihr Kind bei Ihnen liegt. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, wo Sie vor der Schule stehen. 

 

Allgemeines 

Scooter bzw. Roller müssen vor dem Schulhaus in die dafür vorgesehenen Scooterständer verwahrt werden. 

 

Das Tragen von Hausschuhen ist in unserer Schuhe Pflicht. Das bloße Tragen von Socken ist zu gefährlich und nicht gestattet. 

 

Schuhe und Kleidung werden in der Garderobe, an dem für das Kind vorgesehenen Platz, abgelegt. Am Boden liegende Kleidung, Gegenstände, etc. werden in einer Fundkiste verwahrt und können innerhalb von vier Wochen abgeholt werden. 

 

Für verlorene Gegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. 

 

Im Stiegenhaus gehen wir rechts. 

 

Aus Sicherheitsgründen ist das Laufen in den Klassenräumen und in den Gängen untersagt. 

 

Damit sich Kinder und Erwachsene nicht gestört fühlen, ist weiters darauf zu achten, den Lärmpegel niedrig zu halten. Dies gilt auch für die Verweildauer im Schulhof! 

 

Mit dem kompletten Schulinventar (Tische, Sessel, Materialien, Spiele, Turngeräte, Pinnwände, …) muss sorgfältig umgegangen werden. 

 

Benutzte Schulräume werden sauber und aufgeräumt hinterlassen. Die Sauberkeit in den Klassen ist gemäß der Klassenordnung einzuhalten. Außerdem ist auf die Reinlichkeit in den Toilettenanlagen zu achten. 

 

Handys, Smartwatches und elektronische Geräte sind in der Schule nicht erlaubt und dürfen nicht in Betrieb genommen werden. 

 

Nach Verlassen des Schulhauses halten sich SchülerInnen und Eltern nicht im Schulhaus auf (außer bei vereinbarten Terminen). 

 

Grundsätzlich werden Kinder nur gesund in die Schule geschickt. 

 

Sollte ein Kind während des Aufenthaltes in der Schule erkranken, werden die Erziehungsberechtigten laut Angabe der Notfalladresse unverzüglich verständigt und um Abholung ersucht. Im Zweifelsfall und bei Nichterreichbarkeit der Erziehungsberechtigten oder abholberechtigten Personen, müssen wir gegebenenfalls die Rettung verständigen. 

 

Bei Krankheit des Kindes verständigen sie die Klassenlehrerin vor 7.45 Uhr 

Tel. 01 / 470 62 24 112 oder je nach Vereinbarung im Klassenforum. Spätere Anrufe im LehrerInnenzimmer werden nicht entgegengenommen, da sich alle PädagogInnen im Unterricht befinden. 

 

Es gilt im gesamten Liegenschaftsbereich der MA 56 / Schule, Hof usw. das Rauchverbot. 

 

Weiters wird auf folgende Pflichten – Schulunterrichtsgesetz – hingewiesen:

Pfllichen der SchülerInnen,  §43 Schulunterrichtsgesetz – Schulordnung 

Die SchülerInnen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und Schule aktiv mitzuwirken und die Hausordnung einzuhalten. 

Pflichten der Erziehungsberechtigten, § 61 Schulunterrichtsgesetz 

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen sowie aktiv zur Förderung der Schulgemeinschaft beizutragen. 

 

 Wir bedanken uns für die Respektierung und Einhaltung unserer Hausordnung.